Reinigung mit System — und mit Schweizer Mietrecht im Hinterkopf
Andere Reinigungsfirmen können putzen. Wir auch — aber wir kennen zusätzlich das Schweizer Mietrecht, die grossen Zürcher Verwaltungen und genau das, was bei der Übergabe juristisch und praktisch verlangt werden darf. Das macht den Unterschied zwischen "abgenommen" und "Kaution weg".
Warum Mietrechts-Wissen den Unterschied macht
Eine Wohnungsabgabe in Zürich ist keine Putzaktion — es ist ein juristischer Vorgang. Vermieter berufen sich auf Art. 267 OR, Verwaltungen führen Übergabeprotokolle, Kautionen können streitig werden. Wer als Reinigungsfirma nur die "putzige" Seite kennt, lässt Kunden im Regen stehen, sobald es kompliziert wird.
Bei uns ist das anders. Wir wissen nicht nur, wie eine Wohnung makellos wird — wir wissen auch, was ein Vermieter rechtlich beanstanden darf, was eine "übliche Abnützung" ist (nicht zu Lasten des Mieters) und wann Sie als Mieter nicht nachreinigen müssen.
Was Sie als Mieter wissen müssen
"Einzugsbereiter Zustand" — was das wirklich bedeutet
Art. 267 OR Das Schweizer Mietrecht verlangt: Die Wohnung muss bei Rückgabe in dem Zustand sein, in dem ein neuer Mieter sofort einziehen könnte. Konkret heisst das: Fenster innen und aussen, Storen samt Lamellen, kalkfreie Armaturen, Backofen mit Schienen. Aber: übliche Abnützung — z.B. leichte Trittspuren auf Parkett — darf der Vermieter nicht auf Sie abwälzen.
Wenn die Verwaltung "nicht abnimmt"
Recht Wenn die Verwaltung Beanstandungen vorbringt, müssen diese schriftlich und konkret sein. Pauschale Aussagen wie "nicht sauber genug" sind nicht ausreichend. Sie haben das Recht, eine zweite Reinigung anzubieten — und bei unhaltbaren Forderungen die Schlichtungsstelle anzurufen.
Reinigungskosten — was Vermieter verlangen dürfen
Recht Vermieter dürfen nur tatsächliche Reinigungskosten verrechnen, keine pauschalen "Strafzuschläge". Wenn Ihnen CHF 1'500 für eine Nachreinigung verrechnet werden, die marktüblich CHF 400 kostet — können Sie das anfechten.
Was wir über Zürcher Verwaltungen wissen
Jährlich übergeben wir hunderte Wohnungen an die grossen Verwaltungen der Stadt. Das hat uns gelehrt, dass jede ihre Eigenheiten hat. Wir bereiten unsere Reinigung gezielt darauf vor:
- Welche Verwaltungen besonders pingelig bei Storen-Lamellen einzeln sind
- Welche Verwaltungen Backofen-Schienen auseinandernehmen wollen
- Welche Verwaltungen Fugen-Kalk als Standard erwarten und welche kulanter sind
- Welche Verwaltungen Fenster aussen verlangen (auch im 5. Stock)
Diese Erfahrung gewinnt man nicht aus einem Handbuch — sondern aus dem direkten Kontakt mit den Übergabe-Protokollführern vor Ort.
Wie wir das in unseren Service einbauen
📋 Vor-Reinigung-Beratung
Wir fragen Sie nach Ihrer Verwaltung — und passen unsere Checkliste an deren bekannten Anforderungen an.
⚖️ Mietrechts-Coaching kostenlos
Sie haben eine Frage zu Ihrem Übergabeprotokoll? Rufen Sie uns an — wir erklären Ihnen, was rechtlich Stand der Dinge ist.
📑 Übergabe-Begleitung
Auf Wunsch sind wir bei der Wohnungsabgabe dabei — damit Sie nicht alleine vor der Verwaltung stehen.
🛡️ Schutz vor Strafzuschlägen
Falls die Verwaltung unhaltbare Forderungen stellt: Wir dokumentieren unsere Reinigung — als Beweis für die Schlichtungsstelle.
Zahlen aus 7 Jahren Zürcher Wohnungsabgabe
Reden Sie mit uns — bevor Sie überhaupt buchen
Sie haben eine Frage zur Wohnungsabgabe, zum Übergabeprotokoll oder zur Verwaltung? Rufen Sie uns an. Eine kurze Beratung kostet Sie nichts — und kann Sie hunderte Franken Nachreinigung sparen.
